Rücktritt des Papstes
11. Februar 2013


Papst Benedikt XVI. kündigt seinen Rücktritt auf Ende Monat an. Ein historisches Ereignis, der letzte freiwillig zurückgetretene Papst war ein ehemaliger Eremit im 12. Jahrhundert, der die Einsamkeit vermisst hatte. Offenbar steckt die katholische Kirche nun in einem Dilemma. Gemäss ungeschriebenen Gesetz müsste der Papst im Amt sterben. Mit dem – erst im 19. Jahrhundert – beschlossenen Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes in Konflikt stehend, fragen sich die Katholiken, ob Jesu Stellverterter auf Erden, der Nachfolger auf Petri Thron, freiwillig aus dem Amt scheiden darf? Oder war er eine Fehlbesetzung?

Als Protestant bleibt einem ohne über das ablaufende Pontifikat zu urteilen, ein gewichtiges Ja zu murmeln. Ja, ein Papst darf – mehr noch – soll, zurücktreten dürfen. Acht Jahre unter Papst Ratzinger, die er beendet, weil er das Amt nicht mehr ausführen mag, wie er möchte und will, Man erinnert sich an seinen an Parkinson erkrankten Vorgänger, der während Jahren ein Jammerbild abgegeben hatte und von dem man sich gewünscht hätte, dass er endlich zurücktreten würde. Verfallene, greise Männer sollen die grösste Glaubensgemeinschaft des Planeten repräsentieren? Bevor es zum zweiten Mal soweit kommen konnte, hat Benedikt XVI., der vom Theologieprofessor nie ganz im Amt des obersten Kirchenhirten angekommen war, den Rücktritt erklärt. Und damit nicht nur seine persönliche Würde bewahrt, sondern auch diejenige des Amtes.






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