zum Bürgerrecht
12. Februar 2017


Nach drei Anläufen hat heute das Stimmvolk die erleichterte Einbürgerung von Personen, die in der dritten Generation in der Schweiz leben, angenommen. Dritte Generation bedeutet, dass wir über die Enkel der Einwanderergeneration, die nach dem 2. Weltkrieg in unsere Ortschaften kam, befunden haben. Hinuntergebrochen auf das kleine alltägliche Leben heisst dies: Wir haben heute die Kinder meiner Schulfreunde legitimiert und es ihnen ermöglicht, das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten, das ihren Eltern trotz lebenslangem Wohnsitz in der Schweiz, verwehrt bleibt.

Bei meinen Freunden mit Migrationshintergund, deren Eltern nach Zürich gezogen sind (unbesehen davon, ob der Kanton Tessin, Ungarn oder Indien Heimat war), spielt der Bezug zur Heimat keine Rolle mehr. Sie sind hier geboren und fühlen sich als Schweizer und sprechen unsere Mundart, ohne eines Wortes ihrer Herkunftssprache mächtig zu sein. Sie haben aber, je nach Stärke der traditionellen Erziehung, beispielsweise durch Aufwachsen in einem zweisprachigen Elternhaus, kulturell bedingte Identitätskonflikte ausgefochten.





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in der Agentur – 19. Januar
Pop Corn – 14. Januar
L' Art pour l'Art – 14. Januar


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Unfallmeldungen – 16. Februar
Zürich, Europabrücke – 13. März
Pfarrhaus des Schreckens – 18. März



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