Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften korrigiert die ethischen Anforderungen: Ist das Gesundheitssystem überlastet, muss nur noch das auf lange Frist vielversprechendere Leben gerettet werden. Dies ist kein Entscheid gegen die Senioren, sondern kann im Einzelfall das Todesurteil für einen verunfallten Töfffahrer und Leben für einen 90-Jährigen bedeuten. Wie wird im Ernstfall mit zwei Intensivpatienten und einem freien Bett der Wert eines Menschenlebens berechnet? Kann man sich als Angehöriger mit rechtstaatlichen Miteln gegen die Ermordung durch unterlassene Pflegeleistung an seinem Familienmitglied wehren?