Nimmt man den Titel und die Einleitung zur Besprechung von «Weltgeist in Zürich» auf der Webseite des «Schweizer Monates» wörtlich, dann erreichte die Aufklärung Zürich, als Goethe nackt badete. Denn diese lautet: «Ein neues Buch beleuchtet, wie die Aufklärung Zürich erfasste». Muss aufgrund des Titels der Besprechung der Verlag nun das Buch mit einem Altershinweis verkaufen?